Bildungsprämie
Ab dem 1.1.2010 gelten neue Kriterien für die Bildungsprämie.
Die Höhe der Prämie wurde erhöht und die Einkommens-Höchstgrenze angehoben:
Eine Bildungsprämie in Höhe von nun bis zu 500,- € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600,- € (51.200,- € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
Gefördert wird die Hälfte der Kursgebühr, höchstens jedoch 500,- €.
Eine Beratung in einer der anerkannten Beratungsstellen ist vor der Seminaranmeldung notwendig.
Informationen und Beratungsstellen: www.bildungspraemie.info
