Deutschland Studentenvisum – Checkliste, Anforderungen, Antrag, Gebühren & Bearbeitungszeit

Die Zahl der Ausländer, die sich für ein Auslandsstudium in Deutschland entscheiden, steigt von Jahr zu Jahr. Die meisten internationalen Studierenden werden wahrscheinlich ein deutsches Studentenvisum bei einem deutschen Konsulat in ihrem Land beantragen müssen, bevor sie zum Studieren nach Deutschland kommen können.

Je nachdem, aus welchem Land Sie kommen, brauchen Sie vielleicht kein Visum, um in Deutschland zu studieren, aber für einen Studienaufenthalt, der länger als 90 Tage dauert, müssen Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Brauchen Sie ein Visum für ein Studium in Deutschland?

Für ein Studium, das bis zu 3 Monate dauert, benötigen Sie ein Schengen-Visum.
Für Studienaufenthalte, die länger als 3 Monate dauern, benötigen Sie ein deutsches nationales Visum.

Wenn Sie mit einem nationalen Visum nach Deutschland einreisen, müssen Sie Ihren Aufenthalt verlängern, indem Sie bei der Ausländerbehörde eine deutsche Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen. Dies sollten Sie tun, solange Ihr Einreisevisum noch gültig ist.

Als Erstes müssen Sie herausfinden, ob Sie ein Visum benötigen, um als internationaler Studierender in Deutschland zu studieren, und wenn ja, welche Art von Visum Sie angesichts der Dauer und Art Ihres geplanten Studiums beantragen müssen.

Arten von Studienvisa für Deutschland

Sie können ein Visum für ein Studium in Deutschland für eine Reihe von Studienstufen und -abschlüssen erhalten. Dazu gehören Bachelor-, Austausch-, Graduierten- oder Postgraduiertenstudien. Dies gilt auch für die Teilnahme an einer vorakademischen Maßnahme oder an einem nicht-akademischen Deutschsprachkurs.

Es gibt drei Arten von deutschen Studentenvisa, die Sie beantragen können:

  • Visumsantragsunterlagen.
  •      Ein ordnungsgemäß ausgefülltes und unterschriebenes nationales Visumantragsformular.
  •      Ihr gültiger nationaler Reisepass.
  •      Zwei Fotokopien Ihres Reisepasses.
  •      Ihre Geburtsurkunde.
  •      Ihre Heiratsurkunde. (falls zutreffend).
  •      Die Geburtsurkunde Ihres Kindes. (falls zutreffend).
  •      Ein neueres Passfoto von Ihnen. (Bis zu 3).
  •      Fotokopien von früheren deutschen Aufenthaltstiteln. (Falls zutreffend).
  • Nachweis der finanziellen Mittel “Finanzierungsnachweis”.  (Einer der folgenden Nachweise)
  •      Einzahlungsbestätigung über 11.208 € auf ein deutsches Sperrkonto.
  •      Verpflichtungserklärung und Nachweis über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Eltern.
  •      Verpflichtungserklärung eines in Deutschland ansässigen Bürgers. Die Verpflichtungserklärung wird bei der Ausländerbehörde von der Person abgegeben, die für die Kosten Ihres Studiums aufkommen wird.
  •      Bescheinigung über die Gewährung eines Stipendiums. Daraus muss hervorgehen, wie hoch die Kosten sind, die übernommen werden.
  •      Bankbürgschaft. Sie wird von einer anerkannten deutschen Bank ausgestellt.
  • Nachweis über die Zulassung zum Studium.
  •      Bestätigung der Zulassung zum Studium “Zulassungsbescheid”. Ausgestellt von einer anerkannten Hochschuleinrichtung in Deutschland, aus dem hervorgeht, wann Sie Ihr Studium beginnen und in welcher Sprache Sie unterrichtet werden.     Nachweis der bedingten Zulassung “Bedingter Zulassungsbescheid” und eines bestätigten Intensiv-Sprachkurses. Aus dem Schreiben muss hervorgehen, dass Sie bedingt und bestätigt an einem Intensiv-Sprachkurs teilnehmen, bevor Sie die endgültige Hochschulzulassung erhalten. Der Kurs muss mehr als 6 Monate dauern und mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen.
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